Neuste Blogbeiträge
Alles rund um die Themen Social Media Marketing, Social Recruiting, Employer Branding, SEO und vieles mehr.
Die Förderung Handel 2030 für Einzelhändler umfasst individuelle Beratungsangebote in folgenden Bereichen:
Digitalisierung
Implementierung moderner Technologien zur Prozessoptimierung und Kundengewinnung.
Unsere Themen:
– Konzeptionelle Beratung zu Social Media
– Beraung zu digitalen Kundengewinnungs Prozessen
– Beratung zu dem Online-Offline Match
– Beratung zu KI Möglichkeiten rund um digitales Marketing
Strategieentwicklung
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Erschließung neuer Märkte.
Unsere Themen:
– Beratung zu Marketingkonzepten
– Strategieberatung zu Personalentwicklung
Personalentwicklung
Fachkräftesicherung, Qualifizierung und strategische Personalentwicklung.
Unsere Themen:
– Beratung zur Personalentwicklung
– Umsetzungsberatung zu Employer Branding und Social Recruiting
– Beratung zur Mitarbeiterbindung der Generation Z & Y
Nachhaltigkeit
Maßnahmen zur Ressourcenschonung und nachhaltigem Lieferkettenmanagement.
Wir betreuen seit 2019 über 200 Einzelhändler in den Bereichen Social Media Marketing , Social Recruiting, KI Lösungen und Videomarketing. Unser Team durfte tausende regionale Kampagnen für Einzelhändler erstellen und lancieren. Mit diesen Erfahrungen wissen wir, was ein Einzelhandelsunternehmen für seinen Erfolg braucht.
Als erfahrene Online-Marketing-Agentur mit umfassendem Know-how im Einzelhandel und der Digitalisierung sind wir der ideale Partner, um dein Unternehmen erfolgreich durch das Förderprogramm Handel 2030 zu führen. Unsere Expertise in digitalen Strategien, Prozessoptimierung und nachhaltigem Geschäftswachstum hilft dir, das volle Potenzial der Förderung auszuschöpfen. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, die auf die individuellen Bedürfnisse deines Unternehmens abgestimmt sind – damit du den Einzelhandel von morgen erfolgreich gestalten kannst!
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen* des stationären Einzelhandels, mit Sitz in Baden-Württemberg und weniger als 250 Beschäftigte (VZÄ) und einem Vorjahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.
* Es gilt die Empfehlung der Europäischen Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (2003/361/EG).
Alles rund um die Themen Social Media Marketing, Social Recruiting, Employer Branding, SEO und vieles mehr.