Die Förderung erfolgt als Festbetrag pro Tagewerk zur Finanzierung der Intensivberatung zu folgenden Konditionen:
Die minimale Beratungsdauer pro Unternehmen beträgt 5 Tagewerke, maximal 15 Tagewerke.
Ein Tagewerk mit Beratungsleistung einschließlich Vor- und Nachbereitung sowie Berichtsabfassung umfasst 8 Zeitstunden. Der Tagwerks-Honorarsatz der Berater ist im Zuschussbescheid festgelegt.
Der Eigenanteil der beratenen Betriebe beträgt 295,00 € p. TW zzgl. MwSt.
Förderzeitraum 16.11.2023 – 31.12.2024